Pirmasens,

Erster Blaulichttag auf dem Schlossplatz

Große Resonanz zeigte der erste Blaulichttag aller gemeinsam im Katastrophenschutz engagierten Rettungsorganisationen auf dem Schlossplatz vor dem alten Rathaus.

Blaulichttag auf dem Schlossplatz

Neben der Fahrzeugausstellung der einzelnen Organisationen stand natürlich auch die Helfergewinnung im Vordergrund. Hier bot auch das THW Pirmasens interessante Informationen zum ehernamtlichen Dienst im am Nächsten.

Die anwesenden Helfer informierten die interessierten Passanten und potentiellen Neuhelfer wie sie sich denn selbst einbringen können und was man alles im THW lernen kann  was man auch sonst im Leben gebrauchen kann. So ist beispielsweise der richtige Umgang mit professionellen Werkzeugen und Maschinen zum Bearbeiten von Holz, Metall, Stein und Beton Bestandteil der Ausbildung. Auch der Erwerb von Führerscheinen für tonnenschwere Einsatzfahrzeuge ist möglich.

Viele Lehrgänge des THW werden auch im Berufsleben anerkannt. So ist die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz. In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie sich Schlüsselqualifikationen, von denen auch die Arbeitgeber profitieren.

Einen kleinen  Ausschnitt aus der Arbeit im THW zeigte die aufgebaute Rettungs-Seilbahn, mit der verletzte Personen aus einem bzw. über ein Trümmerfeld schonend befördert werden können. Auch der GKW 1 mit seinen technischen Geräten bildete einen interessanten Blickfang.

Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung im THW haben, dann schreiben sie uns doch einfach eine eMail an info(at)thw-pirmasens.de ! Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen!


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







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