Eingerichtet wurde das Technische Hilfswerk (THW) ursprünglich für den Zivilschutz und die Bewältigung von Naturkatastrophen. Doch neue Gefahren, zum Beispiel die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung oder die Folgen des Klimawandels führen zu neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz.
Diesem Wandel muss sich das THW stellen und seine Fähigkeiten entsprechend anpassen. Das geltende THW-Gesetz wird nun geändert. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.
Die neuen Regeln sollen mehr Rechtsklarheit und Transparenz schaffen. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW mit seinen 80.000 Freiwilligen weiter vorangebracht. Freistellungsregelungen sollen zur Förderung der Helferinnen und Helfer moderat ausgedehnt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen die Einsatzbereitschaft nach THW-Einsätzen wiederhergestellt wird.
Freistellungsregelungen sorgen dafür, dass Helferinnen und Helfer an Einsätzen teilnehmen können und so das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz funktioniert. Denn Einsätze richten sich nicht nach Feierabend oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet hier eng mit den Arbeitgebern als Partner zusammen. Ihnen wird der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert.
Der Bund soll zudem verstärkt die Kosten übernehmen, die dem THW bei seiner Arbeit entstehen. Ziel ist eine vermehrte Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen. Dadurch kann unter anderem neue Technik häufiger eingesetzt und erprobt werden.