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Wie kann ich mitmachen?

Schreib uns einfach an. Über das Kontaktformular erhältst du - einfach und unverbindlich - alle notwendigen Informationen rund um das THW .

 

Kann jeder mitmachen?

Mitmachen können Kinder ab 8 Jahren. Nach oben gibt es keine Grenze.

 

Was muss ich mitbringen?

Das Interesse an unserer Arbeit ist die wichtigste Voraussetzung. Alles andere - das technische Know-how und wie du und dich bei Einsätzen richtig schützt - lernst du bei uns in der Grundausbildung.

 

Was ist die Grundausbildung?

In der Grundausbildung vermitteln wir dir allgemeines Wissen rund um den Katastrophenschutz. Du lernst, Einsatzstellen auszuleuchten, einsturzgefährdete Gebäude zu sichern und vieles weitere über unsere technischen Geräte. Die Grundausbildung findet im Ortsverband statt und setzt sich aus verschiedenen Ausbildungsmodulen zusammen - diese finden in der Regel einmal die Woche statt.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder Einsatz des THW ist eine große Verantwortung, daher sollten Interessierte ein paar Voraussetzungen mitbringen:

Ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit steht an erster Stelle. Während es für eine unterstützende Tätigkeit im Ortsverband keine besondere gesundheitliche Eignung braucht, ist für den aktiven Einsatz eine sogenannte Einsatzbefähigung nötig. Diese erhältst du, wenn du die Grundausbildung erfolgreich absolviert hast, geimpft bist und erfolgreich an einem Gesundheitscheck teilgenommen hast. Darüber hinaus solltest du grundsätzlich bereit sein, an dienstlichen Veranstaltungen und ggf. Einsätzen teilzunehmen und dich entsprechend ausbilden zu lassen.

Außerdem willst du dich in die Gemeinschaft des THW einfügen und kannst dich mit den THW-Leitsätzen identifizieren. Du bekennst dich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). Darüber hinaus bist du nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und auch nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für eine Mitgliedschaft im THW keine Voraussetzung.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

 

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar, oder bedeutet dies berufliche Nachteile für ich?

Wenn ein Einsatz, eine Übung oder eine Weiterbildung in deine Arbeitszeit fällt, ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt gesichert - das THW erstattet deinem Arbeitgeber den Ausfall deiner Arbeitskraft.


Ehrenamt funktioniert also nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

 

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:

Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

 

Wieviel Zeit nimmt das ehrenamtliche Engagement in Anspruch?

Das kommt ganz auf dich an. Du kannst selbst entscheiden, wie viel Zeit du bei uns im THW verbringen möchtest

 

Wie lange dauert es, bis ich aktiv an Einsätzen teilnehmen kann?

Sobald du die Grundausbildung abgeschlossen hast, kannst du aktiv an Einsätzen teilnehmen.

 

 

 

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – bist du gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn du Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. bist, bist du in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

 

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

 

Wie sieht es mit Urlaub aus?

Dir stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.

Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen kann der Ortsbeauftragte Auskunft geben.

 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Frage doch einfach nach, wie du dich mit deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst. Gerne kannst du, sofern du das möchtest, das THW auch passiv unterstützen. Hierfür gibt es die Möglichkeit dem örtlichen Helferverein beizutreten oder eine Spende zu leisten.

 

Was kostet mich eine "Mitgliedschaft"?

Das ist ganz einfach beantwortet: NICHTS! ...außer etwas Zeit!

Die Ausbildung für Helferinnen und Helfer ist kostenlos; die Einsatzbekleidung wird ebenfalls zur Verfügung gestellt. Das THW erhebt keinen Mitgliedsbeitrag.