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Neues THW-Gesetz in Kraft! (01.05.2020)

Mit Datum vom 1. Mai 2020 sind die Änderungen des THW-Gesetzes in Kraft getreten.

Diese sind gerade für Amtshilfeanforderungen durch Gefahrenabwehrbehörden von großer Bedeutung, denn nach der neuen Gesetzesformulierung wird das THW auf die Erstattung seiner Auslagen verzichten, "soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und eine Auslagenerstattung an das THW zu Lasten der ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde ginge."

Da die Einbindung des THW in die Gefahrenabwehr im öffentlichen Interesse liegt, wird das THW künftig auf Erstattungsforderungen verzichten, die zu Lasten der Gefahrenabwehrbehörden gehen würden.

Somit können diese also künftig das THW im Rahmen der Amtshilfe anfordern, ohne das die anfordernden Behörden mit einer Erstattungsforderung des THW rechnen müssen, die zu deren Lasten gehen würde.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, oder Unsicherheiten bestehen, dann rufen Sie uns doch einfach an! 

01.05.2020

THW-Anordererbroschüre

Ansprechpartner für Anforderer

Sven Böling

Ortsbeauftragter für Pirmasens

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Virginia Avenue 1

66953 Pirmasens

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06331/21604-0 

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Oder wenden Sie sich an unsere zuständige Regionalstelle in Neustadt a.d.W.:

Le Quartier-Hornbach 15
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
T | +49 (0) 6321 48411-0
E | Poststelle.RSt_Neustadt_w@thw.de

 

Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den Ortsverband einfach über die Integrierte Leitstelle Südpfalz. 

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