Wirtschaftliche Leistungen
Das THW-Gesetz weist dem THW folgende Aufgaben zu:
- Nach dem Zivil- und Katastrophenhilfegesetz,
- im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
- bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, sowie
- bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3,
soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.
Das THW führt Einsätze im Katastrophenschutz und in Ausnahmefällen können auf Antrag sonstige technische Hilfeleistungen durchgeführt werden.
Diese dürfen nur übernommen werden, wenn durch die Erbringung der technischen Hilfeleistung die Ausbildung der Helfer/innen gefördert wird.
Der Auftraggeber muss seinen Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beifügen, dass die technische Hilfeleistung des THW zu keiner wirtschaftlichen Beeinträchtigung von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft führt.
Die IHK prüft, ob ein gewerbliches Unternehmen bereit ist, den Auftrag zu übernehmen. Ist dies der Fall, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Ausnahme:
Falls der Antragsteller eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung ist oder wenn er sich aus finanziellen Gründen die Erteilung des Auftrags an ein privates Unternehmen nicht leisten kann, kann auch in diesem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Beispiele für solche Ausnahmen können kirchliche Einrichtungen, Kindergärten oder Behinderten-Einrichtungen sein.
Der Antrag auf eine sonstige technische Hilfeleistung beinhaltet keine Verpflichtung zur Durchführung dieser, durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Ansprechpartner für Anforderer
Sven Böling
Ortsbeauftragter für Pirmasens
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Virginia Avenue 1
66953 Pirmasens
Telefon:
06331/21604-0
(Anrufweiterleitung)
24 Std. erreichbar
Oder wenden Sie sich an unsere zuständige Regionalstelle in Neustadt a.d.W.:
Le Quartier-Hornbach 15
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
T | +49 (0) 6321 48411-0
E | Poststelle.RSt_Neustadt_w@thw.de
Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den Ortsverband einfach über die Integrierte Leitstelle Südpfalz.
Sie wissen nicht genau, was Sie benötigen, dann alarmieren Sie zuerst uneren Fachberater!

