Zum einen ist in den Ortsverbänden des THW die jährliche Sicherheitsbelehrung für Kraftfahrer durchzuführen, zum anderen muss jeder, der ein Fahrzeug des THW bewegt, eine entsprechende Fahrberechtigung für THW-Fahrzeuge besitzen - und die bekommt nur, wer zuvor eine 32-stündige Bereichsausbildung durchlaufen hat. Hinzu kommt auch, dass fahrberechtigte Helfer auf die Fahrzeuge eingewiesen werden müssen, um sich selbst, die Mitfahrer und das hochwertige Einsatzgerät immer sicher ans Ziel zu bringen.
Das gilt besonders dann, wenn es um Einsätze geht, denn gerade bei Fahrten mit Sonder- und Wegerechten obliegt den Kraftfahrern eine ganz besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Die zahlreichen rechtlichen Grundlagen, etwa aus der Straßenverkehrsordnung, den THW-Dienstanweisungen und dem Strafgesetzbuch sind genauso Inhalt des Lehrgangs wie Grundlagen der Fahrzeugtechnik: Wer nicht versteht, wie Motor, Getriebe und Bremsen funktionieren, wird schwerlich anderen die Handhabung erklären können.
Ähnlich sieht es bei der Sicherung der mitgeführten Ladung aus. Mit anschaulichen Übungen demonstrierten die Ausbilder der THW-Bundesschule, wie sich eine Vollbremsung auswirkt - und wie entsprechende Zurrmittel effektiv zu verwenden sind.
Praktisch geübt wurden auch das Einweisen und das Fahren mit einem Gliederzug. Sichtlich Spaß hatten die Teilnehmer beim "Fahren im Gelände" mit Unimog und Mehrzweckkraftwagen (MzKW). Wie wirken sich Allradantrieb und Differentialsperre bei verschiedenem Untergrund aus? Wie durchfährt man einen Wassergraben ohne dass Schäden am Fahrzeug entstehen? Diese und einige weitere Aufgaben wurden zunächst erklärt und dann praktisch gezeigt. "Lernerfolgskontrolle bestanden" hieß es am Lehrgangsende für alle Teilnehmer des Lehrgangs.
Herzlichen Glückwunsch Klaus-Jürgen! Wir wünschen Dir spannende Stunden mit unseren Kraftfahrern und denen die es noch werden wollen.