Der Kooperationsvertrag regelt u.a. die Mitarbeit des THW im Gefahrstoffzug der Feuerwehr Pirmasens. Speziell wird hier die Dekontamination von Personen und Gerät von den Helfern des THW übernommen.
Die Stadt ist gemäß § 2 des Landesgesetztes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG), Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Zur Ergänzung der eigenen Kräfte strebte die Stadt Pirmasens die Einbindung des THW für diese Aufgaben an.
Weiterhin hält das THW geschultes Personal und umfangreiche technische Ausrüstung vor, die auch im Rahmen der Aufgaben der Feuerwehr zur Ergänzung der stadteigenen Kräfte eingesetzt werden kann. Das THW erklärt sich zur Mitwirkung in der Allgemeinen Hilfe gemäß § 17 LBKG aber auch der technischen Hilfe im Rahmen des Brandschutzes für die Stadt Pirmasens bereit.
Das THW wird bei Bedarf von der Leitstelle der Feuerwehr Pirmasens angefordert. Hier können Anforderungen im gesamten Stadtgebiet ausgesprochen werden. Die THW-Einheiten sind im Rahmen dieser Anforderungen der Feuerwehr-Einsatzleitung unterstellt. Dem THW wird im Einsatzfall ein eigener Einsatzabschnitt zugewiesen. Die Führungsstrukturen innerhalb des THW bleiben dabei bestehen.
Bereits in den letzten Monaten fand eine enge Aus- und Weiterbildung beider Parteien statt. Auch künftig werden die Floriansjünger gemeinsam mit dem THW eine enge Zusammenarbeit anstreben und sich in Ausbildungsthemen und Einsätzen gegenseitig unterstützen und ergänzen.Diese geschlossene Vereinbarung hat mit Zeitpunkt der Unterschrift Gültigkeit auf unbestimmte Zeit.