Der Zugführer

Der Zugführer ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere: 

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt. 
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.

Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, 
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, 
  • Im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, 
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt

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Der Zugtruppführer

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich. Der ZTrFü ist dem Zugführer (ZFü) gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.

· Der ZTrFü hat für die Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen zu sorgen

· Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

· den Ausbildungsstand ermittelt und den  Ausbildungsbedarf feststellt

· die Ausbildung durchführt oder überwacht

· Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden

· Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt

- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet

- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt

- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt

- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt

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Die Gruppenführer

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • ·Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes Erkundungen am Einsatzort und Meldung derErgebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.

Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

 

Welche Aufgaben ein Gruppenführer hat, haben wir in einem kurzen Videoclip für Euch zusammengefasst:

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Die Truppführer

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen ihres Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 
  • Aus- und Weiterbildung ihrer Helfer/innen

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